Sie haben Anspruch auf Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt? Schön. Wenn Ihr oder Ihre Ex freiwillig zahlt und das Geld regelmäßig fließt, alles kein Problem. Was aber, wenn der Partner die Unterhaltspflicht bestreitet oder einfach nicht zahlt? Dann brauchen Sie einen Unterhaltstitel.Von FOCUS-Online-Partner Christopher Prüfer
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